[E30] Fahrwerkeintragung Touring<->Limo
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Nabend.
Habe letztens supergünstig ein Fahrwerk von Weitec erstanden (Qualitätsmäßig ja eine umstrittene Marke - aber ein anderes Thema) und jetzt muss ich gerade feststellen (laut ABE), dass dieses Fahrwerk speziell für den Touring gedacht ist. Wie es der Zufall will, besitze ich aber eine Limo ;). Die Frage wäre, ob mir ein gutmütiger Gutachter das Fahrwerk in meinem Wagen abnehmen würde. Schließlich würde sich rein physikalisch nur die Höhe ändern (also statt geradlinig X/X in eine leichte Keilform Y/X) und somit auch nicht auf die Belastung schlagen, als wäre es umgekehrt (Limofahrwerk auf Touring). Ebenso habe ich gelesen, dass das M-Fahrwerk des Touring das selbe ist, wie in der Limo. Fahrwerke anderer Hersteller (hier Weitec) müssten sich doch demnach auch nicht großartig unterscheiden - meine These.
MfG
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Hallo Denne3130,
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Gruß
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Technisch ist es sicherlich kein Problem. Die Federn können nur eine höhere Achslast ab vermute ich mal.
Leider ist es rechtlich nicht so einfach. Wenn der Verwendungsbereich nicht stimmt, ist eine 19(3)-Abnahme natürlich nicht mehr möglich. Du musst das Fahrwerk also per Einzelabnahme eintragen lassen, dass sollte kein Problem sein.
Hallo
kein Problem wenns rein passt kann mans auch eintragen! :-))
Was hast du? Ein Gewindefahrwerk oder nur Federn?
Weitec find ich garnicht so schlecht, ist ja ne Tochterfirma von KW! Da gibts andere Hersteller die wesentlich mehr "Schrott" produzieren!
Bearbeitet von: violett am 24.12.2009 um 11:04:26
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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Mitglied seit: 23.12.2009
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Hallo ihr beiden.
Danke für die Antworten. So einfach habe ich es mir nicht vorgestellt, habe dem aber nichts einzuwenden :-)
Dann kann ich ja mit dem Einbau in den nächsten Tagen beginnen.
Euch frohe Festtage und einen guten Rutsch
MfG
Edit: Ich habe ein Ultra GT Komplettfahrwerk (Federn + gek. Dämpfer) 50/50er Tierferlegung. Ich schätze mal, dass durch die falsche Typifikation aus dem 50/50 ein 50/40 wird ^^
Bearbeitet von: Denne3130 am 24.12.2009 um 14:17:24
Ich würde auf jeden Fall vorher mit dem Prüfer sprechen, der das Fahrwerk später eintragen soll. Viele mögen es nicht, wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden, gerade bei Einzelabnahmen... Geht zwar auch, aber vorher sprechen ist immer netter...
Wenns bei dir keiner einträgt kommst halt hier in Bayern mal vorbei :-))
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
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Mitglied seit: 23.12.2009
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7 Beiträge
So mal ein kleines Update:
War beim freundlichen GTÜ Fritzen um die Ecke, der eigentlich immer recht kulant schien.
Der sagte mir sofort, dass es nichts wird mit der Eintragung und hat sich dabei auf die ABE mit der fehlenden Zulässigkeitsfreigabe meines KFZ berufen. Ebenso sagte er mir, dass die Abnahme laut ABE nur durch den TÜV durchgeführt werden darf. Naja, jut. Also beim TÜV angerufen. Dieser sagte mir, dass eine Sonderabnahme grundsätzlich erstmal möglich sei, aber nicht muss. Ich solle erstmal das Fahrwerk einbauen und bei ihm vorbeischauen.
Gesagt getan. Gestern habe ich die hinterachse gemacht. Im Vergleich zur VA ein Kinderspiel.
Bei der VA gab es ein paar Probleme mehr (verdammte Kugelköpfe ;) )
Nunja zusammengeschraubt das ganze Paket... joaaa.. jetzt schleift irgendwie die Bremse.
Ich weiß, ich komme ein wenig vom eigentlichen Thema ab, aber hat da jemand eine Ahnung?? Man kann ja eigentlich nichts falsch einbauen, die Bremsklötze passen in dem Sinne nur einmal. Die Schrauben für den Bremssockel kann man meinem Gefühl nach auch nicht zu fest anziehen..
Möchte ungern ein neues Thema aufmachen deswegen und würde mich über Hilfe freuen.
MfG
Zitat:
War beim freundlichen GTÜ Fritzen um die Ecke, der eigentlich immer recht kulant schien.
Der sagte mir sofort, dass es nichts wird mit der Eintragung und hat sich dabei auf die ABE mit der fehlenden Zulässigkeitsfreigabe meines KFZ berufen. Ebenso sagte er mir, dass die Abnahme laut ABE nur durch den TÜV durchgeführt werden darf.
(Zitat von: Denne3130)
Genau so ist es. Der GTÜ-Prüfer darf nur eine 19(3)-Abnahme machen wobei der Verwendungsbereich der ABE stimmen muss und alle Auflagen eingehalten werden müssen. Alles andere ist ein Fall für den Tüv (oder Dekra im Osten).
Das mit der Bremse ist komisch. Wie doll schleift sie denn? Etwas schleift eine Scheibenbremse nach dem Zusammenbauen fast immer. Ist denn alles leichtgängig und sind die Klötze richtig drin?